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Allgemeine Geschäftsbedingung(AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Dobrick-Montagebau (Max Dobrick)

§ 1 Geltungsbereich
   1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Dobrick Montagebau (Max Dobrick) (nachfolgend “Auftragnehmer”) im Bereich Roh- und Innenausbau, insbesondere für Trockenbau-, Montage- und Türenarbeiten.
   2.    Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
   3.    Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsgegenstand
   1.    Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen im Rohbau und Innenausbau, insbesondere:
a) Montage von Gipskartonwänden und -decken (Rigips)
b) Verkleidung von Leitungen, Schächten und Trägern
c) Abgehängte Decken, Trockenestrichsysteme, Bodenaufbauten
d) Dämmarbeiten, Schall- und Brandschutzsysteme
e) Einbau von Türzargen und Innentüren
   2.    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss
   1.    Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
   2.    Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer,
b) mündliche Vereinbarung mit anschließender schriftlicher Bestätigung,
c) oder durch Beginn der Ausführung mit Zustimmung des Auftraggebers.
   3.    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
   1.    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung gegeben sind. Dazu gehören insbesondere:
a) freier Zugang zur Baustelle,
b) Bereitstellung von Strom, Wasser und Licht,
c) Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Schutzmaßnahmen,
d) rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Pläne, Informationen und Genehmigungen.
   2.    Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Ausführungsfristen und Termine
   1.    Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
   2.    Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Materialengpässen oder behördlichen Anordnungen verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
   3.    Bei Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags verlängert sich die Frist entsprechend.

§ 6 Abnahme der Leistungen
   1.    Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung schriftlich oder mündlich an.
   2.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen binnen 7 Werktagen abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb dieser Frist und wurde kein wesentlicher Mangel angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
   3.    Eventuelle Mängel sind schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelanzeige erfolgt Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
   1.    Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
   2.    Die Vergütung ist fällig innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
   3.    Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
   4.    Abschlagszahlungen können bei längerer Bauzeit oder größeren Aufträgen nach Baufortschritt verlangt werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
   1.    Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
   2.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu dulden, die zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts notwendig sind.

§ 9 Gewährleistung
   1.    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 634a BGB:
   •    5 Jahre bei Werkleistungen an Bauwerken (z. B. Montage von Trockenbauwänden, Türen)
   •    2 Jahre bei beweglichen Teilen (z. B. Zubehör oder Lieferteile ohne Einbau)
   2.    Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen.
   3.    Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung oder Rücktritt verlangt werden.

§ 10 Haftung
   1.    Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
   2.    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, und auch nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
   3.    Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
   4.    Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz
   1.    Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der DSGVO.
   2.    Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Auftragserfüllung notwendig ist (z. B. Lieferanten).
   3.    Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung auf

          https://www.dobrick-montagebau.de/datenschutz einsehbar.

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
   1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
   2.    Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
   3.    Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
   4.    Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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